Gemeinsame Erklärung zum Eigentumsübergang | Verkäufer

Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer über das einheitliche Übergangsdatum des Wohnungseigentums

Gemeinsame Verbindliche Erklärung zum Eigentumsübergang

Nach deutschem Recht ist der Eigentumsübergang einer Wohnung rechtlich erst mit der Eintragung ins Grundbuch abgeschlossen. Dieser Schritt folgt oft mehrere Monate nach dem Verkauf und der vertraglichen Übertragung von Nutzen und Lasten, die in der Regel mit der Kaufpreiszahlung einhergeht.

Um ein eindeutiges und übereinstimmendes Übergangsdatum zwischen Käufer und Verkäufer sicherzustellen, bieten wir die Möglichkeit, eine gemeinsame verbindliche Erklärung zu unterzeichnen.

In diesem Formular müssen beide Parteien dasselbe Datum für den Eigentumsübergang angeben, wobei Änderungen nur zum Monatsende möglich sind.

Zusätzlich ist die Angabe einer zwingend erforderlichen Eigentumswechsel-ID erforderlich. Diese ID wird automatisch generiert, sobald Sie den Eigentumsübergang über das bereitgestellte Onlineformulars melden.

Diese Maßnahmen garantieren Sicherheit und Transparenz für alle Beteiligten und helfen, mögliche Unstimmigkeiten zu vermeiden.

Bitte achten Sie darauf, das Formular sorgfältig auszufüllen und sicherzustellen, dass beide Parteien das vereinbarte Datum korrekt eintragen.

    Die Angabe einer Eigentumswechsel-ID ist zwingend erforderlich.

    Sie erhalten die ID, sobald Sie den Eigentumsübergang über das bereitgestellte Onlineformular melden.


    Bitte Eigentumswechsel-ID eingeben


    Verkäuferdaten




    Gehört das Verkaufsobjekt mehreren Eigentümern?


    Weitere Verkäuferdaten


    Liegenschaft


    Datum des verbindlichen Eigentumsübergangs
    (zwingend gleiches Datum von Seiten des Verkäufers und Käufers angeben. Das Übergangsdatum muss in der Zukunft liegen)


    Gegenüber der Eigentümergemeinschaft erkläre ich verbindlich, dass Nutzen, Lasten und Gefahr des Wohnungseigentums zum vorgenannten Datum auf den Erwerber übergehen. Zur Sicherung einer ungestörten Verwaltung der Wohnanlage gegenüber den übrigen Miteigentümern und der Verwaltung, die als Bevollmächtigte der Miteigentümer handelt, erkläre ich weiterhin:

    1. Mit dem Besitzübergang tritt der Erwerber mit allen Rechten und Pflichten als Mitglied in der Eigentümergemeinschaft (einschl. dem Anteil an der Instandhaltungsrücklage) an die Stelle des Veräußerers.

    2. Veräußerer und Erwerber ist bekannt, dass kein Anspruch auf eine zeitanteilige Jahresabrechnung besteht. Der Ausgleich ist ggf. im Innenverhältnis zwischen Veräußerer und Erwerber zu regeln. Nach Besitzübergang fällige Abrechnungen sind dem Erwerber zuzustellen.

    3. Guthaben und Fehlbeträge aus dieser Abrechnung stehen dem Erwerber zu bzw. sind von ihm nachzuzahlen.

    4. Bis zur endgültigen Umschreibung im Grundbuch, welche der Verwaltung schriftlich mitzuteilen ist, bleibt die Haftung des Veräußerers bestehen.

    5. Das Stimmrecht, die Einladung und die Teilnahme an der Eigentümerversammlung steht ab Besitzübergang dem Erwerber zu.

    6. Zur Kostenabgrenzung ist dem Veräußerer und Erwerber bekannt, dass sie zum Tag des Besitzwechsels eine Zwischenablesung für Heiz-, Warm- und Kaltwasserverbrauch selbst und auf eigene Kosten veranlassen können. Der zuständige Wärmedienst kann bei der Verwaltung erfragt werden.


    Unterschrift | Verkäufer


    Datenschutzeinwilligung: