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Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer über das einheitliche Übergangsdatum des Wohnungseigentums

Gemeinsame Verbindliche Erklärung zum Eigentumsübergang

Nach deutschem Recht ist der Eigentumsübergang einer Wohnung rechtlich erst mit der Eintragung ins Grundbuch abgeschlossen. Dieser Schritt folgt oft mehrere Monate nach dem Verkauf und der vertraglichen Übertragung von Nutzen und Lasten, die in der Regel mit der Kaufpreiszahlung einhergeht.

Um ein eindeutiges und übereinstimmendes Übergangsdatum zwischen Käufer und Verkäufer sicherzustellen, bieten wir die Möglichkeit, eine gemeinsame verbindliche Erklärung zu unterzeichnen.

In diesem Formular müssen beide Parteien dasselbe Datum für den Eigentumsübergang angeben, wobei Änderungen nur zum Monatsende möglich sind.

Zusätzlich ist die Angabe einer zwingend erforderlichen Eigentumswechsel-ID erforderlich. Diese ID wird automatisch generiert, sobald Sie den Eigentumsübergang über das bereitgestellte Onlineformulars melden.

Diese Maßnahmen garantieren Sicherheit und Transparenz für alle Beteiligten und helfen, mögliche Unstimmigkeiten zu vermeiden.

Bitte achten Sie darauf, das Formular sorgfältig auszufüllen und sicherzustellen, dass beide Parteien das vereinbarte Datum korrekt eintragen.

    Die Angabe einer Eigentumswechsel-ID ist zwingend erforderlich.

    Sie erhalten die ID, sobald Sie den Eigentumsübergang über das bereitgestellte Onlineformular melden.


    Bitte Eigentumswechsel-ID eingeben


    Nach Gesetz und Gemeinschaftsordnung ist es erforderlich, dass der Verwaltung die im Grundbuch eingetragenen Eigentümer bekannt sind. Bitte geben Sie uns daher zwingend alle Eigentümer bekannt, falls Sie nicht Alleineigentümer der Einheit sind (z. B. Eheleute).

    Im Grundbuch eingetragene Eigentümer | Erwerber

    Geburtsdatum:



    Ist die Einheit im Eigentum von mehreren Personen?


    Weitere im Grundbuch eingetragene Eigentümer | Erwerber

    Geburtsdatum:


    Liegenschaft


    Datum des verbindlichen Eigentumsübergangs


    Personen Mehrheiten
    Sofern mehrere Personen Eigentümer eines Wohnungseigentums sind (z. B. Erbengemeinschaften, Bruchteilseigentümer, Gesellschaften etc.), benennen Sie uns bitte einen Bevollmächtigten, der berechtigt ist, Willenserklärungen und Zustellungen, die im Zusammenhang mit dem Wohnungseigentum stehen, verbindlich entgegenzunehmen bzw. abzugeben. Eheleute bevollmächtigen sich hiermit zur gegenseitigen Vertretung.


    Steht das Wohnungseigentum im Eigentum mehrerer Personen und soll ein Bevollmächtigter benannt werden?

    Dauerhafter Zustellungsbevollmächtigter



    Da es in Notfällen wichtig ist, genau zu wissen, wer die Liegenschaft tatsächlich nutzt, bitten wir Sie, uns den Namen des Nutzers Ihres Wohnungseigentums mitzuteilen und auch spätere Veränderungen bekannt zu geben.

    Wie wird die Einheit genutzt?


    Bewohner-Anmeldung




    Einheit ist vermietet ab:


    Personenbezogenen Daten von Eigentümern und Mietern, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, Bankdaten, die allein zum Zwecke der Durchführung des bestehenden Vertragsverhältnisses (z.B. Erstellung Jahresabrechnung, Beschlusssammlung, Wirtschaftsplan) notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen (Art. 6 lit. b DSGVO) erhoben.

    Für jede darüberhinausgehende Nutzung der personenbezogenen Daten und die Erhebung zusätzlicher Informationen bedarf es regelmäßig der Einwilligung des Betroffenen. Eine solche Einwilligung können Sie im Folgenden Abschnitt freiwillig erteilen.

    Ich bin damit einverstanden, dass die von mir vorstehend angegebenen personenbezogenen Daten für nachstehend angegebene Zwecke erhoben, gespeichert, übermittelt und genutzt werden.

    Zweck: Durchführung und Abwicklung der Wohnungseigentumsverwaltung Ich willige ein, dass die meine angegebene personenbezogenen Daten von der Eigentümergemeinschaft derzeit vertreten durch die Hausverwaltung Emig Immobilien | Michael Emig zum Zweck der Terminabstimmung und Beauftragung von Handwerkern, Notdiensten, Gutachtern, Versorgern, Miteigentümern etc. an die jeweiligen Dienstleister weitergegeben werden dürfen. Des Weiteren bestätige ich, dass ich zur Weitergabe fremder Daten (z.B. Mieterdaten) berechtigt bin und mir eine Zustimmung zur Weitergabe vorliegt. Die vorliegenden Daten werden nur im Rahmen einer notwendigen Beauftragung von externen Dienstleistern seitens der Eigentümergemeinschaft derzeit vertreten durch die Hausverwaltung Emig Immobilien | Michael Emig weitergegeben.

    Rechte des Betroffenen: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sperrung, Widerspruchsrecht Die Dateneigentümer sind gemäß § 15 DSGVO jederzeit berechtigt, gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer derzeit vertreten durch die Hausverwaltung Emig Immobilien | Michael Emig um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen.

    Gemäß § 17 DSGVO kann der Dateneigentümer jederzeit gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer derzeit vertreten durch die Hausverwaltung Emig Immobilien | Michael Emig die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.

    Die Dateneigentümer können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail an den gesetzlichen Vertreter der Eigentümergemeinschaft übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.

    Diese Einwilligung erteile ich freiwillig. Mir ist bekannt, dass mir keine Nachteile entstehen würden, wenn ich Sie nicht erteile oder sie widerrufe. Ich kann die Einwilligung jederzeit persönlich, telefonisch, schriftlich oder per Mail mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.


    Unterschrift | Eigentümer


    Datenschutzeinwilligung: