Recht im Fokus – III/2025

Der Bundesgerichtshof hat am 18. Juli 2025 ein wichtiges Urteil (Aktenzeichen V ZR 76/24) gefällt, das die Verwaltungspraxis wieder klarer und Rechtssicherer macht: Wohnungseigentümergemeinschaften müssen vor der Beauftragung eines Rechtsanwalts oder Gutachters keine Vergleichsangebote mehr einholen.