Vertretungsvollmacht
Bestimmen Sie, wer Sie in der Eigentümerversammlung vertritt
Vertretungsvollmacht einfach online erteilen
Wenn Sie an der kommenden Eigentümerversammlung nicht persönlich teilnehmen können, haben Sie die Möglichkeit, eine andere Person mit Ihrer Vertretung zu bevollmächtigen. Über dieses Formular können Sie bequem online eine Vertretungsvollmacht erteilen.
Bitte geben Sie die erforderlichen Angaben zu Ihrer Person, zur bevollmächtigten Person sowie zur betreffenden Eigentümerversammlung an. Für die Zuordnung Ihrer Vollmacht wird die Versammlungs-ID benötigt.
Diese finden Sie im Einladungsschreiben zur Eigentümerversammlung.
Bitte beachten Sie, dass die Teilungserklärung bzw. die Gemeinschaftsordnung Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft Einschränkungen zur Erteilung von Vollmachten enthalten kann. Diese Regelungen sind vom Vollmachtgeber zu beachten.
Die übermittelten Informationen werden ausschließlich zur ordnungsgemäßen Durchführung der Versammlung und zur Dokumentation gemäß den Vorgaben des Wohnungseigentumsgesetzes verwendet. Nach dem Absenden wird Ihre Vollmacht automatisch übermittelt und bei der Versammlung berücksichtigt.
