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Interessante Neuigkeiten
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- Das Gebäudemodernisierungsgesetz – eine WirtschaftlichkeitsanalyseDas Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist in weiten Teilen am 29. Juli 2026 in Kraft getreten; weitere Regelungen folgen schrittweise in den Jahren 2027, 2028 und 2030. Es löst das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – auch „Heizungsgesetz“ – ab. Gleichzeitig sind weitere Änderungen energierelevanter Gesetze vorgenommen worden, auch um die EU-Gebäuderichtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) umzusetzen.
Formulare
- 1.0 | Meldung eines Mieterwechsel
- 1.1 | Datenschutzrechtliche Einwilligung – Mieter
- 2.0 | Meldung eines Eigentumswechsels
- 2.1 | Gemeinsame Erklärung – Verkäufer
- 2.2 | Gemeinsame Erklärung – Käufer
- 3.0 | Lastschriftermächtigung
- 4.0 | Schlüsselbestellung
- 5.0 | Beauftragung einer Mieterabrechnung
- 6.0 | Umlaufbeschluss
- 7.0 | Vertretungsvollmacht



